Die Fledermaus Schutzzeit ist vom 1. Oktober 2021 bis 31. März 2022
(BNatSchG, Kapitel 5, Abschnitt 2, § 39,).
Absatz 6: Es ist verboten, Höhlen, Stollen, Erdkeller oder ähnliche Räume,
die als Winterquartier von Fledermäusen dienen, in der Zeit vom 1. Oktober bis
zum 31. März aufzusuchen.
Dies gilt nicht zur Durchführung unaufschiebbarer und
nur geringfügig störender Handlungen sowie für touristisch erschlossene oder
stark genutzte Bereiche.
Wegen des Corona Virus finden viele Aktivitäten nur eingeschränkt statt bzw. mit
entsprechenden Auflagen. Bitte mit dem jeweiligen
Organisator Kontakt aufnehmen.
Weitere Termine folgen sobald sie geklärt sind.
Bei Interesse, einfach e-Mail an uns: arge-hoehle-stuttgart@t-online.de
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